Dieser Begriff ist an die Stelle der früher üblichen Bezeichnung Obdachlosenfürsorge getreten. Obdachlosigkeit wird nicht mehr vorrangig als subjektives Versagen verstanden, sondern als Ergebnis von Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, die allgemein zu höheren Mietpreisen geführt haben. Aufgabe der Wohnungslosenhilfe ist es, die nicht gewollten Wirkungen des Wohnungsmarktes zu mildern, zu vermeiden oder zu überwinden. Die Wohnungslosenhilfe ist ein Teil der Sozialhilfe. Sie versucht, Obdachlosigkeit zu vermeiden, Obdachlosen (Wohnungslosen) Wohnraum zu verschaffen (Obdachlosenunterkünfte) und damit Obdachlosigkeit zu beenden. Wenn das im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt, sind die §§12 und 15a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) die Grundlage zum Handeln. Als Hilfe in besonderen Lebenslagen erfolgt die Wohnungslosenhilfe auf der Basis von §72 BSHG. Die Betreuung von Obdachlosen ist ein traditionelles Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen arbeiten in der ambulanten Beratung von obdachlosen Menschen und auch in Einrichtungen zum kurzfristigen Aufenthalt für Obdachlose, zum Beispiel in Wärmestuben und Schlafunterkünften. In den großen Städten bieten insbesondere die kirchlichen Freien Träger solche Einrichtungen an. |
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