Gemeinwesenarbeit (GWA) ist neben der Sozialen Gruppenarbeit und der Einzelfallhilfe die dritte traditionelle Methode der Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Sie wurde um 1960 aus den USA nach Deutschland übertragen. Der Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge bringt sich dabei in einer Gemeinde (Kommune), in einem Stadtteil oder in einer Region (Lebensweltorientierung) in das bestehende Gefüge sozialer und sozialpolitischer Zuständigkeiten ein, um eine Verbesserung der Lebenslage von Klienten und deren Beteiligung an für sie wichtigen Entscheidungen (Teilhabe) zu erreichen. GWA entwickelte sich in Westdeutschland vor allem als Einmischungsstrategie von Stadtteilgruppen, Bürgerinitiativen, Kirchengemeinden, Expertengruppen und Studenten der Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Ihnen ging es dabei um akute soziale Problemlagen, insbesondere von obdachlosen Familien (Wohnungslosenhilfe). Es wurde die mangelnde soziale Infrastruktur in Sanierungsgebieten von Städten angeprangert und man setzte sich für eine Veränderung von unten, das heißt für eine Gestaltung der Verhältnisse durch die Betroffenen selbst ein. In der Folgezeit nutzten einige Sozialverwaltungen in Großstädten die GWA als Mittel der Sozialplanung, insbesondere der kommunalen Entwicklungsplanung, um auch auf diese Weise drohende Konflikte zu verringern oder möglichst ganz zu vermeiden. Die Modernisierung der Sozialverwaltung (Sozialmanagement) durch mehr Bürgernähe, Betroffenenbeteiligung (Mitbestimmung) und Transparenz haben zum Rückgang der GWA beziehungsweise zur Verlagerung ihrer Anliegen in Bürgerinitiativen und Organisationen der Selbsthilfe geführt. In der stadtteilorientierten Sozialarbeit haben sich Elemente der Methode GWA bis heute erhalten. Der Gesichtspunkt der Einmischungsstrategie ist auch für den Verwaltungsbereich selbst (Öffentliche Verwaltung) handlungsbestimmend geworden. Die Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung veranlasst das Jugendamt zum Beispiel, eigene Initiativen zu ergreifen. Auch die Verpflichtung der Sozialleistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zur Kooperation (Koordination) unterstreicht, dass die Behörden bei Bedarf von sich aus tätig werden und sich einmischen müssen. |
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