Öffentliche Verwaltung ist die Tätigkeit des Staates, das heißt des Bundes, der Länder und Kommunen und anderer Einrichtungen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel der Bundesanstalt für Arbeit. Die Verwaltung, auch Exekutive genannt, umfasst alles staatliche Handeln, das nicht Gesetzgebung (Legislative, Aufgaben der Parlamente) oder Rechtsprechung (Judikative, Aufgabe der Justiz) ist. Der Aufgabenbereich der Verwaltung umfasst dabei unter anderem Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Bildung und Kultur, Sozial- und Gesundheitswesen, Wirtschaft und Verkehr. Die Einbeziehung und Beteiligung, das heißt Teilhabe der Bürger an Verwaltungsentscheidungen erstreckt sich auf ehrenamtliche Tätigkeiten (Ehrenamt) und Interessenvertretungen, soweit diese ausdrücklich gesetzlich festgehalten wurden (zum Beispiel werden im Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) auch Mieter und Anwohner als unmittelbar Betroffene von Sanierungsarbeiten angesprochen). Im Sozialbereich spielt die so genannte Leistungsverwaltung eine wichtige Rolle. Hier bietet die Öffentliche Verwaltung Bürgern bestimmte Leistungen an oder stellt Einrichtungen für die Allgemeinheit bereit. Dies können Einrichtungen wie zum Beispiel Müllabfuhr, Schulen und Krankenhäuser sein oder Leistungen etwa aus der Sozialhilfe oder Sozialversicherung. Hier bestehen teilweise Rechtsansprüche der Bürger gegen die Öffentliche Verwaltung und deren Einrichtungen. |
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