| Mitwirkung meint die Beteiligung der Bürger am Verfahren der Öffentlichen Verwaltung. Es sind Mitwirkungsrechte (Rechtsanspruch, Teilhabe) und Mitwirkungspflichten zu unterscheiden. Mitwirkungsrechte verwirklichen sich insbesondere in der Beteiligungsmöglichkeit der Bürger bei den Planungen der Verwaltung. In der Regel wird der Entwurf einer Planung, zum Beispiel die Bauplanung für ein Neubaugebiet, öffentlich bekannt gemacht und die Öffentlichkeit aufgefordert, innerhalb eines festgelegten Zeitraums ihre eventuell bestehenden Bedenken vorzutragen oder einzureichen. |