Es lassen sich zwei Grundbegriffe von Arbeit unterscheiden. Einerseits wird Arbeit als kreative Tätigkeit verstanden, die der Selbstverwirklichung des Menschen dient. Dieses Verständnis von Arbeit meint ein selbst bestimmtes Handeln, das wesentlich zur Zufriedenheit des Menschen beiträgt. Auf der anderen Seite bezeichnet Arbeit eine fremdbestimmte menschliche Leistung, die erforderlich ist, um das individuelle und gesellschaftliche Leben des Menschen zu sichern (Individuum). Die so verstandene Arbeit ist arbeitsteilig organisiert (Koordination, Schicht) und findet sich in zahlreichen gesellschaftlichen Regelungen wieder (Arbeitsassistenz, Arbeitserlaubnis, Arbeitsförderung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsschutz, Berufliche Bildung, Berufsberatung, Berufsbildungsgesetz, Berufsbildungswerk, Berufsethik, Berufsförderungswerk, Erwachsenenbildung, Fortbildung, Jugendarbeitsschutz, Weiterbildung). Übereinstimmend gehen derzeit alle wissenschaftlichen Aussagen von einem Bedeutungswandel der Arbeit in den westlichen Industrienationen aus. Das Normalarbeitsverhältnis im Sinne einer dauerhaften Erwerbsarbeit in betrieblichen Organisationsformen verliert an Bedeutung (wirtschaftliche Hilfen, Wohlfahrtsstaat) und neue, auch experimentelle Formen der selbst bestimmten Arbeit gewinnen an Bedeutung (Ehrenamt, Bürgerinitiativen, Selbsthilfe, Organisationsentwicklung). Die Tätigkeit des Sozialarbeiters und Sozialpädagogen ist in vielfältiger Weise mit den Strukturen und Auswirkungen der Arbeitswelt verbunden, insbesondere dort, wo soziale Problemlagen unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse der Klienten zurückzuführen sind. So benennt zum Beispiel das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) ausdrücklich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Außerdem wirken sich allgemeine Entwicklungen in der Arbeitswelt auch auf die Tätigkeit der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen aus. |
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