| Unter Bildungsurlaub versteht man die befristete Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeit zum Zwecke der Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung. Diese Freistellung gibt es mit und ohne Fortzahlung der Bezüge. Meinungsverschiedenheiten können darüber bestehen, welche Inhalte noch zu einer Bildungsveranstaltung gehören. Da der Bund seine Möglichkeiten zur Gestaltung dieses Bereiches (konkurrierende Gesetzgebung nach Artikel 74 Grundgesetz - GG) bisher nicht wahrgenommen hat, haben die Bundesländer landesrechtliche Regelungen per Gesetz geschaffen. Daneben bestehen Regelungen auf der Basis von Tarifverträgen (Gewerkschaften) und von Betriebsvereinbarungen. Schließlich gibt es entsprechende Vorschriften, die den Anspruch auf Bildungsurlaub für die Angehörigen des Öffentlichen Diensts regeln. |