Berufsbildungswerke (BBW) sind außerbetriebliche und überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung vor allem für behinderte Jugendliche, die wegen Art und Schwere der Behinderung nur durch eine stete medizinische, pädagogische und psychologische Betreuung während der Ausbildung zu einem Berufsabschluss befähigt werden können. In den BBW sind Ausstattung, Lerninhalte sowie die begleitende Betreuung durch Ärzte, Sonderpädagogen und andere Fachkräfte der Rehabilitation auf die besonderen Belange dieser Zielgruppe abgestellt (Zielgruppen Sozialer Arbeit). Träger der BBW sind häufig privat-gemeinnützige Freie Träger mit langjähriger Erfahrung in der Behindertenarbeit. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die Arbeitsförderung der Arbeitsverwaltung nach dem Sozialgesetzbuch, 3. Buch (SGB III). Die Jugendlichen leben während der Ausbildung in der Regel in einem dem BBW angeschlossenen Internat. Angestrebt wird ein Ausbildungsabschluss im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Für schwerbehinderte Jugendliche, bei denen noch keine ausreichende Ausbildungs- beziehungsweise Berufsreife festgestellt wurde, werden auch Maßnahmen der Berufsfindung, der Arbeitserprobung und der berufsvorbereitenden Förderung angeboten. Ziele der Rehabilitationsarbeit in den BBW sind die Eingliederung in das Berufsleben, die Persönlichkeitsbildung und die soziale Integration der behinderten Jugendlichen. |
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