Die Jugendsozialarbeit ist ein Bereich der Jugendhilfe. In §13 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wird festgelegt, dass es sich um sozialpädagogische Hilfen handelt. Diese sollen die schulische und berufliche Ausbildung (Berufliche Bildung) fördern. Außerdem ist es die Aufgabe der Jugendsozialarbeit, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration zu unterstützen. Die Jugendsozialarbeit richtet sich an solche jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen (Individuum) in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind zum Beispiel im sozialpädagogischen Fachdienst des Berufsbildungswerkes (BBW) tätig. Sie unterstützen die Gesamtentwicklung der Jugendlichen und fördern das Einüben einer selbstständigen Lebensführung. Besonders bedeutsam für die Finanzierung der Jugendsozialarbeit sind neben verschiedenen Landesprogrammen der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) und der Garantiefonds des Bundes. |
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