Mobile Jugendarbeit ist ein Bereich der Jugendarbeit. Diese ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz in den §§11 und 12 (KJHG) normiert. Sie hat auch deutliche Bezüge zur Jugendsozialarbeit. Der mobilen Jugendarbeit geht es um eine offene sozialpädagogische Handlungsstrategie für gefährdete Jugendliche (Jugend, Gefährdung). Sie praktiziert die im konkreten Fall Erfolg versprechenden Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (zum Beispiel Streetwork). Das geschieht im Lebensfeld der zu erreichenden Jugendlichen; die Komm-Struktur der traditionellen Angebote der Jugendarbeit wird dabei überwunden, weil Sozialarbeiter und Sozialpädagogen nicht darauf warten, dass Jugendliche mit einem Problembewusstsein zu ihnen kommen. Von besonderer Bedeutung ist das Bemühen um ein Vertrauensverhältnis zwischen Jugendlichen einerseits und Sozialarbeitern und Sozialpädagogen andererseits. Daraus können sich professionelle Konflikte ergeben (Professionalisierung), denn die Schweigepflicht für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen gilt nicht uneingeschränkt und das Zeugnisverweigerungsrecht ist für sie nicht in jedem Fall gesichert. |
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