| Der Garantiefonds ist eine Position im Bundeshaushalt, mit der "garantiert" werden soll, dass junge Aussiedler und Ausländer eine Schul- oder Berufsausbildung erwerben oder ein Hochschulstudium absolvieren können. Leistungen aus dem Garantiefonds sind nachrangig gegenüber Leistungen, die aufgrund anderer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel im Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III) durch Arbeitsförderung, im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder Wohngeldgesetz (WoGG), geleistet werden (Subsidiarität). Weil das Beherrschen der deutschen Sprache eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der schulischen und beruflichen Integrationsbemühungen ist, sind Beihilfen zum Besuch von Sprachkursen oder zum Sprachunterricht ein wesentlicher Teil der Leistungen aus dem Garantiefonds. |