| Subsidiarität ist ein gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem übergeordnete, der Person fernere Einheiten (besonders der Staat) nur solche Aufgaben übernehmen sollen, die nicht von untergeordneten, der Person näheren Einheiten (besonders der Familie und den Verbänden) wahrgenommen werden können. Um das erreichen zu können, gehört es zu den Aufgaben der übergeordneten Instanzen, die untergeordneten zu unterstützen. Diese aus der katholischen Soziallehre stammenden Vorstellungen haben für die Sozialarbeit/Sozialpädagogik vor allem im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) praktische Bedeutung bekommen, weil zum Beispiel das Jugendamt und das Sozialamt notwendige Hilfe nicht selbst erbringen, wenn Freie Träger diese Aufgabe übernehmen. |