Berufsförderungswerke (BFW) sind außerbetriebliche und überregionale Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung von Erwachsenen, die aufgrund ihrer Behinderung (behindert) ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Art und Schwere der Behinderung machen es häufig erforderlich, die Umschulung in einem BFW durchzuführen, da diese Einrichtungen neben den notwendigen Ausbildungseinrichtungen über begleitende Dienste medizinischer, psychologischer und sozialer Art verfügen, die für einen Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme notwendig sind. Träger der BFW sind häufig privat-gemeinnützige Freie Träger mit langjähriger Erfahrung in der Behindertenarbeit. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit und je nach individueller Voraussetzung des Rehabilitanden über den zuständigen Rehabilitationsträger. Um die Sach-, Lern- und Sozialkompetenz der Rehabilitanden zu erhöhen, werden, Rehabilitationsvorbereitungs-Lehrgänge angeboten. Ist eine abschließende Eignungsfeststellung durch den zuständigen Rehabilitationsträger nicht möglich, können auch Maßnahmen der Berufsfindung und der Arbeitserprobung durchgeführt werden. Ziele der Rehabilitationsarbeit in den BFW ist eine umfassende berufliche Qualifizierung der Rehabilitanden und deren Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt. |
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