Der Begriff Sozialtherapie wird in der Sozialen Arbeit in einem engeren und in einem weiteren Sinne verwendet. Im engeren Sinne bezeichnet Sozialtherapie die gezielte Beeinflussung des sozialen Umfelds (soziales Netzwerk) eines Klienten. Das Einüben eines realitätsgerechten Tagesablaufs ist ein wesentlicher Teil der Sozialtherapie. Dazu gehört eine systematische Reflexion der Alltagsabläufe sowie die Überprüfung und Fortschreibung der Diagnostik (Diagnose) und der Behandlung unter Einbeziehung des Klienten (Teilhabe). Die so verstandene Sozialtherapie prägt die Arbeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen vor allem in Einrichtungen für Abhängigkeitskranke (Sucht), in psychiatrischen Krankenhäusern (Psychiatrie) und im Strafvollzug. Nach §9 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz - StVollzG) ist ein Gefangener in eine sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen, wenn neben anderen Voraussetzungen eine Behandlung dort erforderlich ist (Freiheitsentziehung). Sozialtherapie in einem weiteren Sinne geht von einer Vorstellung über Gesundheit, die soziale Sachverhalte einbezieht, aus. Dabei spielt eine wesentliche Rolle, dass bestimmte Institutionen und Organisationsformen von Einrichtungen das psychische und soziale Wohlbefinden von Menschen eher einengen und wenig fördern. Deshalb nimmt dieses Verständnis von Sozialtherapie Einfluss auf die Gestaltung des Alltags in Institutionen wie zum Beispiel Heimen (Heimerziehung), Vollzugsanstalten und Krankenhäusern und achtet darauf, dass dabei nicht nur die Funktionserfordernisse der Einrichtungen, sondern auch und vor allem der Resozialisierungsbedarf der Bewohner berücksichtigt wird. Ein in der Praxis an vielen Stellen bewährtes Kooperationsmodell (Koordination) nach diesem Verständnis von Sozialtherapie sind die örtlichen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften, die sich aus einer Anregung und Forderung in der Psychiatrie-Enquete entwickelt haben. |
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