| Das Jugendhilferecht umfasst mehr als das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Das KJHG ist aber der Kernbereich des Jugendhilferechts. Die Ausführungsgesetze der Länder zum KJHG zählen ebenfalls zum Jugendhilferecht. Auch solche Ländergesetze, die selbstständig Teilbereiche des KJHG regeln, etwa die Arbeit im Kindergarten, werden zum Jugendhilferecht gerechnet. Zu beachten ist, dass das Jugendhilferecht nur einen Teilbereich des Rechts der Jugend (Jugendrecht) darstellt. Zum Jugendrecht gehören zum Beispiel zusätzlich Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Schulrecht und dem Recht des Jugendarbeitsschutzes. |