| Vermittlung gehört zu den Handlungsarten der Sozialen Arbeit. Dabei ist der Begriff allerdings mehrdeutig. Im Rahmen einer Verhandlung versucht ein Sozialarbeiter zu vermitteln und damit eine Einigung zwischen streitenden Parteien zu erreichen. Dazu gibt es ein besonderes Verfahren, das als Mediation bezeichnet wird und zunehmend auch in Deutschland zur Anwendung kommt. Mit Vermittlung kann aber auch eine Beschaffung gemeint sein, zum Beispiel die Vermittlung einer Wohnung oder eines Ausbildungsplatzes durch Aktivitäten des Sozialarbeiters. |