Der Begriff Psychotherapie bezeichnet verschiedene psychologische Techniken zur Behandlung psychischer Störungen (Psychiatrie, Psychologie) wie zum Beispiel Depressionen, Bettnässen, Angst, Essstörungen oder Minderwertigkeitsgefühle. Man kann drei Hauptgruppen der Psychotherapie unter theoretischen und praktischen Gesichtspunkten unterscheiden:
Andere Therapieformen beziehen sich auf das Mittel, das Medium, mit dem menschliches Erleben und Verhalten verändert werden soll. Danach gibt es zum Beispiel Musiktherapie, Reittherapie, Spieltherapie oder Familientherapie. Das Bundesgesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) aus dem Jahr 1998 hat wesentliche Aspekte der Psychotherapie staatlich geregelt. Die Berufsbezeichnungen "Psychologischer Psychotherapeut" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" wurden gesetzlich geschützt; erstmals ist von staatlicher Seite geordnet worden, wie ein psychotherapeutisches Verfahren eine wissenschaftliche Anerkennung erhalten kann und wie Diplom-Psychologen durch eine Zusatzausbildung (Weiterbildung) diese psychotherapeutische Qualifikation erwerben können. Neben Diplom-Psychologen können auch Diplom-Sozialpädagogen an der Zusatzausbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten teilnehmen. |
1 (692) |
|||
|