Das Berufsbildungsgesetz (BBiG), in dem die Bestimmungen zur Beruflichen Bildung geregelt sind, unterscheidet in §1 zwischen Berufsausbildung, beruflicher Fortbildung und beruflicher Umschulung.
Die Berufsausbildung ist in Deutschland durch das duale System geprägt, das heißt es besteht eine Gleichzeitigkeit von Schule und Betrieb bis zum Abschluss der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Unter Fortbildung wird im Allgemeinen die vom Arbeitgeber veranlasste und finanzierte, auf den konkreten Arbeitsplatz bezogene Qualifizierung verstanden. Eine Qualifikation, die außerhalb des entsendenden Betriebes anerkannt wird und zu einer formalen Berechtigung führt, wird damit in der Regel nicht erworben.
Das ist anders bei der Weiterbildung, die in der Regel zu einer zusätzlichen beruflichen Qualifikation führt und auch unabhängig vom konkreten Arbeitgeber eine formale Bedeutung hat. Die berufliche Weiterbildung entwickelt sich im Zusammenhang mit der Forderung nach lebenslangem Lernen zu einem weiteren Zweig der Berufsbildung.
Erwachsenenbildung jenseits der beruflichen Sphäre findet in vielfältiger Form statt. Von hervorstechender Bedeutung war und ist das Angebot der Volkshochschulen. Daneben hat sich ein Pluralismus von Einrichtungen der Erwachsenenbildung entwickelt. Eine Vielzahl Öffentlicher und Freier Träger der Erwachsenenbildung, zum Teil beschränkt auf besondere Themen, ist neben den Volkshochschulen entstanden. Dabei entwickeln sich häufig Mischformen zwischen der Erwachsenenbildung und den Angeboten der Freizeitgestaltung, der Sozialtherapie wie Elternbildung oder Familienbildung, Familienselbsthilfe, der politischen Bildung und der Sozialen Kulturarbeit. Wo die Erwachsenenbildung aus einem Konzept der Lebenslage heraus entsteht (Selbsthilfe), ist sie häufig abhängig von konkreten Personen oder beeinflusst von einem bestimmten Milieu (Schicht). Hier sind Sozialarbeiter und Sozialpädagogen häufig als Referenten oder als Organisatoren tätig.
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