Grundprinzipien der Teamarbeit sind die Gleichstellung der Teammitglieder, unabhängig von deren Position in der Hierarchie der Institution, die vernetzte Kommunikation und die ebenso vernetzte Kooperation (Koordination). Hinzu kommen bestimmte Regeln, zum Beispiel über die Form der Beschlussfassung (etwa Einstimmigkeit, Mehrheitsmeinung, Enthaltungsmöglichkeiten). Die Aufgabe und die damit verbundenen Zielsetzungen müssen für alle Teamer klar sein, sinnvoll in Einzelaufgaben gegliedert und entsprechend dem Fachwissen auf die einzelnen Teamer verteilt werden. Jedes Mitglied ist entsprechend seiner Funktion im Team und auch entsprechend seines Fachwissens für die Qualität des Ergebnisses verantwortlich. Die Fähigkeit zur Teamarbeit zählt inzwischen zu den Schlüsselqualifikationen nicht nur in sozialen Berufen.
Teamarbeit kann in sozialen Arbeitsfeldern auch gesetzlich geregelt sein. So sind zum Beispiel nach §36 Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Fachkräfte bei der Hilfe zur Erziehung und der Eingliederung seelisch behinderter Kinder zum Zusammenwirken verpflichtet.
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