Rechtliche Grundlagen für den Täter-Opfer-Ausgleich sind im Jugendstrafrecht, in den §§10, 45, 47 Jugendgerichtsgesetz (JGG) und im Strafrecht für Erwachsene in §46a Strafgesetzbuch (StGB) sowie in §153a Strafprozessordnung (StPO) zu finden.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein wesentliches Element der Bewährung. Er ist deshalb neben der Wiedergutmachung ein Beitrag zur Vermeidung von Rückfällen bei Straftätern und zur Vorbeugung gegen strafbare Handlungen (Kriminalität, Straffälligenhilfe, Strafvollzug). Meinungsverschiedenheiten bestehen darüber, welche Straftaten für eine Lösung durch den Täter-Opfer-Ausgleich geeignet sind.
Der Vermittler ist in der Regel ein Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge, der in der Methode der Mediation erfahren sein sollte.
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