Sie sind oft als eingetragene Vereine registriert, als gemeinnützig anerkannt und in der Regel fachlich oder regional zu Landes- und Bundesverbänden (Dach- und Spitzenverbände) zusammengeschlossen. Ähnlich sind auch viele Behindertenverbände organisiert.
Das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) räumt den Verbänden, die nach ihrer Satzung behinderte Menschen auf Bundes- und Landesebene vertreten, in §63 SGB IX unter festgelegten Voraussetzungen ein Verbandsklagerecht ein.
Zu den wirtschaftlichen Verbänden gehören Vereinigungen von Unternehmern des gleichen Wirtschaftszweigs, welche die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Der Dachverband dieser Verbände ist der Bundesverband der Deutschen Industrie.
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