Den Gewerkschaften stehen Arbeitgeberverbände, die Zusammenschlüsse der Arbeitgeber, gegenüber. Auf der Ebene des einzelnen Betriebes bilden der Unternehmer beziehungsweise die Betriebsleitung und der nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gebildete Betriebsrat eine Gesprächsebene. Die Mitglieder eines Betriebsrates können keiner oder verschiedenen Gewerkschaften angehören.
Neben den zahlenmäßig größten Gewerkschaften, die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angehören, gibt es weitere Gewerkschaften wie zum Beispiel den Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB). Das insbesondere vom DGB vertretene Prinzip "Ein Betrieb - eine Gewerkschaft" ist deshalb nicht überall Realität.
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