Weil die Gleichstellungsgesetze sich auf den öffentlichen Dienst beziehen, werden die Gleichstellungsbeauftragten dort tätig. Es geht ihnen insbesondere um die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit im Hinblick auf die berufliche Situation der beschäftigten Frauen.
Die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte hat sich seit 1970 als neues Arbeitsfeld für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen entwickelt. Als für die Arbeit besonders wirksam hat sich die unmittelbare Zuordnung der Gleichstellungsbeauftragten zum jeweiligen Amtsleiter oder Bürgermeister einer Kommune herausgestellt.
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