So existiert bereits seit 1957 ein Gleichstellungsgesetz (GlG), das viele zivilrechtliche Bestimmungen, vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstießen, außer Kraft setzte. Ein zweites Gleichstellungsgesetz von 1994 dient der weiteren Durchsetzung von Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen in den Verwaltungen und Gerichten des Bundes.
Bezogen auf Menschen mit Behinderungen trat am 01.05.2002 das Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Bundesgleichstellungsgesetz - BGG) in Kraft, das den Bund unter anderem verpflichtet, Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang behinderter Menschen zu den Behörden und Anstalten des Bundes zu schaffen. Dabei umfasst der Begriff Barrierefreiheit ausdrücklich auch die Kommunikation.
Im BGG wird erstmals bundesweit die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache und das lautsprachbegleitende Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt und das Recht auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache beziehungsweise anderer Kommunikationshilfen gegenüber dem Bund festgelegt.
Im Land Berlin existiert seit 1999 das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG), in dem zum Beispiel geregelt ist, dass Lehrer an den Sonderschulen für Schwerhörige und Gehörlose in Berlin bis zum 31.07.2007 die Befähigung zum Unterricht in Gebärdensprache erwerben müssen. Auch in einigen anderen Bundesländern, unter anderem Nordrhein-Westfalen und Hamburg, sind entsprechende Gesetze in Vorbereitung.
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