| Alleinerziehende sind Frauen oder Männer, die mit ihren noch nicht volljährigen Kindern (Volljährigkeit) allein, das heißt ohne den anderen Elternteil, zusammenleben und sie erziehen ("Ein-Eltern-Familie"). Die Gründe dafür sind vor allem die Trennung beziehungsweise Scheidung der Eltern, aber auch der Tod eines Elternteils oder die nichteheliche Geburt des Kindes, ohne dass die Mutter mit dem Kindsvater zusammenleben möchte oder kann (nichteheliche Kinder). Da das Einkommen eines Elternteils in der Regel nach der Trennung oder Scheidung zur Finanzierung von zwei (getrennten) Haushalten nicht ausreicht, sind die meisten Alleinerziehenden auf eigene Erwerbstätigkeit (Arbeit) angewiesen. Vor allem Alleinerziehende mit kleinen beziehungsweise mehreren Kindern sind daher häufig auf Sozialhilfe angewiesen, denn die vorhandenen Angebote zur Kinderbetreuung (Kindergarten, Kinderhort, Kinderkrippe) decken den Bedarf nicht. Auch fehlen (Teilzeit-)Arbeitsplätze mit günstigen Arbeitszeiten, die es Alleinerziehenden ermöglichen, Erwerbsarbeit und Familienpflichten miteinander zu verbinden. Dadurch entstehen Mehrfachbelastungen und Notlagen (zum Beispiel: Existenzangst, unzureichende Wohnverhältnisse, finanzielle Probleme), die den sozialen Status der Ein-Eltern-Familie negativ beeinflussen. Dieses wiederum kann sich negativ auf die Entwicklung der Kinder auswirken. |