Lebensstandard bezeichnet in der sozialpolitischen Diskussion die Art, in der Lebensbedürfnisse befriedigt werden können. Der Lebensstandard ist abhängig von der Höhe der verfügbaren finanziellen Mittel (Einkommen und Vermögen) und deren Kaufkraft. Er kann für einzelne Personen und für Gruppierungen von Menschen bis hin zu ganzen Volkswirtschaften festgestellt werden. Im internationalen Vergleich werden als Maßstab die Berechnungen über den privaten Verbrauch herangezogen. Die Rentenversicherung als Teil der Sozialversicherung hat sich in der Zeit ihres Bestehens seit dem Ende des 19. Jahrhunderts von einer ursprünglich als Zuschuss zum Lebensbedarf gedachten Sozialleistung zu einem Instrument der Sicherung des Lebensstandards im Alter entwickelt. Eine längere Arbeitslosigkeit geht in der Regel mit einem sinkenden Lebensstandard einher. Auch der Lebensstandard von alleinerziehenden Müttern (Alleinerziehende) sinkt in der Regel nach der Scheidung (Scheidungsfolgen). Im Bereich der Sozialen Arbeit sind Überlegungen zum Lebensstandard bedeutsam für das Konzept (Konzeption) der Bedarfsbemessung in der Sozialhilfe. |
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