| Kinderpolitik will die Lebensverhältnisse von Kindern (Kindheit) in der Gesellschaft gestalten. Nachdem die Belange von Kindern lange Zeit als ein Teil der Jugendpolitik behandelt wurden, entwickelt sich in jüngerer Zeit die Idee einer von der Jugendpolitik unabhängigen Kinderpolitik. Auf der Bundesebene schlägt sich das auch sprachlich nieder: Das Jugendwohlfahrtsgesetz ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) abgelöst worden und der Bundesjugendplan trägt die neue Bezeichnung Kinder- und Jugendplan (KJP). Kinderpolitik umfasst mehr als ihren Kernbereich, die Kinderhilfe-Politik. Das Bundesministerium für Jugend ist zuständig für zwei wesentliche Gestaltungsbereiche: das KJHG und den KJP. Bedeutsame Elemente der Kinderpolitik liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer (Schulen) und der Kommunen. |