Eine auf Bundesebene eingesetzte Expertenkommission (Sozialenquete-Kommission) hat im Jahr 1966 das Existenzminimum definiert als Minimum an Mitteln zur Bedürfnisbefriedigung, das nach Auffassung einer Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich ist, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Die Regelsätze nach §22 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), die jährlich von den Regierungen der Bundesländer gemeinsam festgelegt werden, gelten als Existenzminimum. |
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