Nach Regelsätzen werden in der Sozialhilfe die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt (insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat) gewährt, wenn dieser Bedarf außerhalb einer stationären Einrichtung besteht (§22 BSHG). Regelsätze müssen so bemessen sein, dass der laufende Bedarf dadurch abgedeckt werden kann (Bedarfsbemessung). Jede Landesregierung setzt jährlich in einer Rechtsverordnung die Höhe der Regelsätze fest (Regelsatzverordnung).
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