In der Sozialarbeit/Sozialpädagogik spricht man in diesem Sinne zum Beispiel von der Diskrepanz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit (Grundgesetz - GG), wenn die Wirklichkeit von der vorgegebenen Norm (Normalität) abweicht. Weiterhin spricht man zum Beispiel von der Diskrepanz zwischen dem Erziehungsauftrag der Familie und der Erziehungswirklichkeit in Familien, der Diskrepanz zwischen dem Auftrag einer Pflegeeinrichtung und den dort praktizierten Verhältnissen (Qualität), der Diskrepanz zwischen dem Bedarf des Einzelnen, der Anspruch auf Sozialhilfe hat, und der festgelegten Höhe der Regelsätze.
1 (181) |
|||
|