Für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind zahlreiche Rechtsverordnungen von Bedeutung. Zum Beispiel wird die staatliche Anerkennung der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen auf der Basis einer Rechtsverordnung zum entsprechenden Landesgesetz vorgenommen. Die Schutzvorschriften des Heimgesetzes (HeimG) für alte (Alter) oder behinderte Menschen werden in einer Reihe von Rechtsverordnungen für den praktischen Gebrauch konkretisiert (beispielsweise Heim-Personalverordnung, Heim-Mindestbauverordnung). Auch die Regelsätze in der Sozialhilfe werden jährlich durch die Landesregierungen per Rechtsverordnung festgelegt.
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