| Die Hauptfürsorgestelle ist im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts (Rehabilitationsträger) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für bestimmte individuelle Leistungen an Kriegsopfer, Wehrdienst- und Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten zuständig. Dies sind zum Beispiel Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, etwa dann, wenn ein Wehrpflichtiger während seines Wehrdiensts einen schweren Unfall hatte und anschließend eine Umschulung machen muss. Die Hauptfürsorgestellen sind in den einzelnen Bundesländern kommunal (Kommune) oder staatlich organisiert; in Berlin sind sie zum Beispiel dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, in Nordrhein-Westfalen den Landschaftsverbänden zugeordnet. Bislang war die Hauptfürsorgestelle auch für Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) zuständig. Dieser Bereich ist durch das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) jetzt dem Integrationsamt zugeordnet. |