Die Hauptfürsorgestellen sind in den einzelnen Bundesländern kommunal (Kommune) oder staatlich organisiert; in Berlin sind sie zum Beispiel dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, in Nordrhein-Westfalen den Landschaftsverbänden zugeordnet. Bislang war die Hauptfürsorgestelle auch für Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) zuständig. Dieser Bereich ist durch das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) jetzt dem Integrationsamt zugeordnet.
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