Die Feststellung der so genannten Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt auf Antrag beim Versorgungsamt. In diesem Feststellungsverfahren werden das Ausmaß der Funktionseinschränkungen aufgrund eines Gesundheitsschadens, der daran anknüpfende GdB und die Merkzeichen ermittelt (siehe auch §69 SGB IX).
Der Nachweis der Schwerbehinderung erfolgt durch den Schwerbehindertenausweis.
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