Der Begriff mehrfachbehindert wird entsprechend den Empfehlungen der Bildungskommission zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Kindheit) und Jugendlicher nach zwei Gesichtspunkten definiert:- Personen werden dann als mehrfachbehindert bezeichnet, wenn sie infolge schicksalhafter Geschehnisse von mehr als einer Behinderung betroffen wurden (wenn zum Beispiel ein Gehörloser durch einen Unfall zusätzlich körperbehindert wird).
- Zum anderen erfasst der Begriff auch Menschen, die von einem Schädigungssyndrom betroffen sind, das erfahrungsgemäß oft mehr als eine Behinderung hervorruft (zum Beispiel eine zerebrale Bewegungsstörung, die neben der Körperbehinderung häufig noch Sprach- und andere Behinderungen mit sich bringt).
Dabei muss gesehen werden, dass eine Mehrfachbehinderung nicht lediglich eine Addition einzelner Behinderungen darstellt, sondern dass sie eine Multiplizierung der Lebenserschwernis zur Folge hat.
Von der Mehrfachbehinderung ist die Folgebehinderung zu unterscheiden. Diese entsteht als Folge einer bereits bestehenden Behinderung durch Abweichungen in der Entwicklung und im Verhalten. Beispiele dafür sind psychomotorische Störungen als Folge von geistiger Behinderung, aber auch die so genannten Sprachentwicklungsstörungen bei Gehörlosen und Schwerhörigen.