Der Begriff mehrfachbehindert wird entsprechend den Empfehlungen der Bildungskommission zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Kindheit) und Jugendlicher nach zwei Gesichtspunkten definiert:
Dabei muss gesehen werden, dass eine Mehrfachbehinderung nicht lediglich eine Addition einzelner Behinderungen darstellt, sondern dass sie eine Multiplizierung der Lebenserschwernis zur Folge hat. Von der Mehrfachbehinderung ist die Folgebehinderung zu unterscheiden. Diese entsteht als Folge einer bereits bestehenden Behinderung durch Abweichungen in der Entwicklung und im Verhalten. Beispiele dafür sind psychomotorische Störungen als Folge von geistiger Behinderung, aber auch die so genannten Sprachentwicklungsstörungen bei Gehörlosen und Schwerhörigen. |
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