Das Integrationsamt ist die Behörde, die schwerbehinderte Arbeitnehmer, aber auch deren Arbeitgeber bei der beruflichen, speziell der innerbetrieblichen, Integration unterstützen soll. Die Aufgaben des Integrationsamts ergeben sich aus §102 Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) und umfassen insbesondere die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer und die begleitende Hilfe für Schwerbehinderte im Arbeitsleben. Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal (Kommune) oder staatlich organisiert; in Hessen sind sie zum Beispiel den Landeswohlfahrtsverbänden, in Sachsen dem Landesamt für Familie und Soziales zugeordnet. Die Aufgaben der Integrationsämter gehörten bis zum Sommer 2001 zum Zuständigkeitsbereich der Hauptfürsorgestellen. Mit Inkrafttreten des SGB IX wurde der Aufgabenbereich des ehemaligen Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) dem Integrationsamt zugeordnet. Die Organisationsstrukturen blieben dabei im Wesentlichen erhalten. |
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