Integrationsfachdienste (IFD) sind Dienste Freier Träger, die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter bei der Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben beteiligt werden. Zielgruppe der Integrationsfachdienste sind generell schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Die Zuweisung erfolgt durch das zuständige Arbeitsamt. Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört es, die schwerbehinderten Klienten zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln, indem sie:
Generell soll der Integrationsfachdienst eines Arbeitsamtsbezirks für Klienten mit den unterschiedlichsten Behinderungen zuständig sein. Es konnten jedoch in einigen Bundesländern Integrationsfachdienste speziell für Hörgeschädigte aufgebaut werden. |
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