Integrationsfachdienste (IFD) sind Dienste Freier Träger, die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter bei der Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben beteiligt werden. Zielgruppe der Integrationsfachdienste sind generell schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Die Zuweisung erfolgt durch das zuständige Arbeitsamt.Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört es, die schwerbehinderten Klienten zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln, indem sie:
- ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil ihrer Klienten zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellen, dies in enger Kooperation mit den betroffenen Personen, dem Auftraggeber und gegebenenfalls anderen Stellen,
- geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschließen,
- die schwerbehinderten Klienten auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorbereiten,
- die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz begleiten, solange dies erforderlich ist,
- mit Zustimmung des schwerbehinderten Klienten die Mitarbeiter im Betrieb über die Behinderung (behindert) und entsprechende Verhaltensregeln informieren und beraten,
- eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchführen sowie
- als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen.
Generell soll der Integrationsfachdienst eines Arbeitsamtsbezirks für Klienten mit den unterschiedlichsten Behinderungen zuständig sein. Es konnten jedoch in einigen Bundesländern Integrationsfachdienste speziell für Hörgeschädigte aufgebaut werden.