Die Integrationsprojekte bieten dieser Zielgruppe Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Unterstützung bei der Vermittlung auf einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Arbeitsverhältnisse in den Integrationsprojekten orientieren sich an tarifrechtlichen beziehungsweise ortsüblichen Bedingungen (in Bezug auf Arbeitsentgeld, Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelung). Integrationsprojekte können vom zuständigen Integrationsamt Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.
Vorläufer der Integrationsprojekte waren Selbsthilfefirmen insbesondere für psychisch kranke (Krankheit) und behinderte Menschen, die sich in den 70er Jahren als Reaktion auf die zunehmende Arbeitslosigkeit innerhalb dieser Personengruppen gründeten.
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