| Die Versorgungsämter sind Länderbehörden, denen nach §24 Sozialgesetzbuch 1. Buch (SGB I) die Zuständigkeit für Versorgungsleistungen nach dem Recht der sozialen Entschädigungen (§5 SGB I) übertragen ist. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts (zum Beispiel für Kriegsopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten) zahlt das Versorgungsamt unter anderem Renten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung (Krankheit). Im Laufe der Jahre haben die Versorgungsämter weitere Aufgaben übernommen, unter anderem |