Das Erziehungsgeld ist neben der Elternzeit im Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG) geregelt. Anspruch auf Erziehungsgeld hat in der Regel,
Das Erziehungsgeld ist einkommensunabhängig und wird bis zum 24. Lebensmonat des Kindes gezahlt; es beträgt derzeit je nach beantragtem Zeitraum 307€ bis 460€ monatlich (§5 BErzGG). Unterhaltsverpflichtungen (Unterhaltspflicht) werden durch das Erziehungsgeld nicht beeinflusst (§9 BErzGG). Einige Bundesländer zahlen im Anschluss an das Erziehungsgeld ein einkommensabhängiges, jedoch unterschiedlich ausgestaltetes Landeserziehungsgeld. Die Höhe des Erziehungsgeldes kann weder das Einkommen durch Erwerbstätigkeit ersetzen noch die realen Kosten für Kinder abdecken. Daher wird die Elternzeit nur in sehr geringem Umfang von Vätern, die zudem auch einen Karriereknick im Beruf scheuen, genutzt. |
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