Wichtige gesetzliche Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) im Bundesversorgungsgesetz (BVG) und im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden. Als Träger der Behindertenhilfe sind besonders zu erwähnen die Krankenkassen, die Rentenversicherungsanstalten, die Berufsgenossenschaften, die Versorgungsämter mit den Hauptfürsorgestellen, die Integrationsämter, die Bundesanstalt für Arbeit und die Träger der Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe. Bei diesen Trägern sind Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit unterschiedlichen Aufgaben der Beratung, Unterstützung und Begleitung von behinderten Menschen und ihren Angehörigen tätig.
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