In der Sozialen Arbeit wird Prävention als vorbeugendes Handeln, mit dem man unerwünschte Entwicklungen vermeiden will, verstanden. Zur primären Prävention gehören beispielsweise die Aufklärung, Anleitung und Beratung. In der sekundären Prävention soll die latente Bereitschaft etwa zu abweichendem Verhalten zum Beispiel durch Beratung und Betreuung verringert werden. Der grundsätzliche Vorrang der Prävention im System der Sozialen Sicherung ist durch die Vorschrift in §3 Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2001 erneut herausgestellt worden. Danach soll der Rehabilitationsträger seine Leistungen so gestalten, dass der Eintritt einer Behinderung (behindert) einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird (Behindertenpolitik).
Während die Prävention versucht, nicht erwünschte Entwicklungen zu vermeiden, reagiert die Intervention auf bereits eingetretene unerwünschte Zustände. Diese gedankliche Unterscheidung hat auch in den Konzeptionen für eine moderne Jugendhilfe, die dann durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Wirklichkeit wurden, eine Rolle gespielt. Ein tragendes Prinzip lautete "Prävention statt Reaktion".
In der Medizin bezeichnet Prävention ebenfalls vorbeugende Maßnahmen, insbesondere in der Gesundheitspflege. Auch bei der Bekämpfung der Kriminalität ist von Prävention im Sinne von Vorbeugung die Rede, wenn künftige Straftäter durch die Androhung von Strafmaßnahmen (Strafvollzug) abgeschreckt werden sollen.
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