Die Eingliederungshilfe-Verordnung regelt über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus wichtige Einzelheiten der Eingliederungshilfe wie Hilfsmittel oder Maßnahmen der Eingliederungshilfe (Kuren) oder Umschulung. Außerdem werden wesentliche Begriffe erklärt wie zum Beispiel "körperlich wesentlich Behinderte", "geistig wesentlich Behinderte" oder "von Behinderung Bedrohte".
Gute Kenntnisse in der Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem BSHG, einschließlich der Regelungen in der Eingliederungshilfe-Verordnung, sind für die in der Behindertenhilfe arbeitenden Sozialarbeiter und Sozialpädagogen unerlässliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit. Dazu gehört auch eine umfassende Beratung behinderter Bürger über die Leistungen, die sie durch die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können.
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