Die Institutionen der Heilpädagogik haben sich entlang der Lebensabschnitte herausgebildet. Für Kinder (Kindheit) bis zum Alter von drei Jahren gibt es die Frühförderung. Diese umfasst die Beratung der Eltern und spezielle Förderangebote für behinderte Kinder. Vor dem Schuleintritt fördern Sonderkindertagesstätten und Sonderkindergärten die behinderten Kinder. Integrative Fördereinrichtungen in den Regelschulen und Sonderschulen stellen heilpädagogische Hilfen bis zum Ende des Schulbesuchs zur Verfügung. Sonderschulen gibt es in Deutschland für lernbehinderte, geistig behinderte, verhaltensauffällige, blinde, sehbehinderte, gehörlose, schwerhörige, sprachauffällige, körperbehinderte und langzeitkranke Kinder und Jugendliche.
Die heilpädagogische Förderung ist auch Bestandteil der beruflichen Rehabilitation. Außerdem gehören heilpädagogische Angebote auch zum Aufgabenbereich der Jugendhilfe, so zum Beispiel in der Form der heilpädagogischen Pflegestellen (Pflegekinder).
Heilpädagogische Bemühungen zielen nicht auf medizinisch therapierbare Schädigungen ab, sondern auf die Belastungen des Lernens und der sozialen Eingliederung, die aus einer Behinderung resultieren. Die ursprüngliche Defizitorientierung ist damit im Bereich der Heilpädagogik zugunsten einer Förderung, die sich an den Fähigkeiten behinderter Kinder und Jugendlicher orientiert und an diesen anknüpft, aufgegeben worden. Im Zusammenhang damit hat die Heilpädagogik den Gedanken der Integration verstärkt aufgenommen, um der Aussonderung von Behinderten in Spezialeinrichtungen entgegenzuwirken. Heute besuchen zahlreiche behinderte Kinder und Jugendliche erzieherische Regeleinrichtungen, die für den besonderen Bedarf dieser Personen zusätzlich heilpädagogisches Fachpersonal beschäftigen.
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