Betreutes Wohnen ist ein sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe, aber auch der Sozialhilfe. Es findet in Form von betreuten selbstständigen Wohngemeinschaften, Einzelwohnungen, Kinder- und Jugenddörfern, Frauenhäusern, Kinderschutzzentren und ähnlichen Einrichtungen verschiedener Träger statt (Freie Träger, Öffentliche Träger). Notwendige Voraussetzung ist jeweils eine fachliche Beratung und Betreuung durch Fachkräfte im Rahmen einer konkreten sozialpädagogischen Konzeption. Insoweit ist Betreutes Wohnen eine ganzheitliche Wohn-, Lebens-, Berufs- und Eingliederungshilfe. Ziel des Betreuten Wohnens ist es vor allem, mittels sozialpädagogischer Betreuungs- und Beratungshilfen die Verselbstständigung der Betroffenen und ihre gesellschaftliche (Wieder-)Eingliederung zu fördern und zu begleiten. Zielgruppen (Zielgruppen Sozialer Arbeit) dieser Angebote sind Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können oder wollen, Erwachsene in Krisensituationen, zum Beispiel Frauen, die auf der Flucht vor familiärer Gewalt (Gewalt in Familien) in ein Frauenhaus gehen oder Menschen, die aufgrund einer Behinderung (behindert) oder einer psychischen Erkrankung nicht (oder noch nicht) allein leben können. |
1 (130) |
|||
|
|||
2 (131) |
|||
|