Ein Bescheid ist allgemein eine Begriff für Mitteilungen ("Bescheid sagen") und Auskünfte unterschiedlichster Art, die mündlich und schriftlich erfolgen können. Ein Bescheid bezeichnet aber auch die Entscheidung der Öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel auch der Sozialversicherung, über einen Antrag. Dies könnte sein: Ein Bescheid über die Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch das Integrationsamt, ein Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung des Versorgungsamts. Es ist aber nicht in jedem Fall ein vorheriger Antrag erforderlich, beispielsweise bei einem Bescheid des Arbeitsamts über die Verhängung einer Sperrfrist gegenüber einem Arbeitslosen (Arbeitslosigkeit). Bescheide können positiv, also im Sinne des Antragstellers, ausfallen. Im Sozialrecht sind dies in der Regel Bewilligungsbescheide. Wird ein Antrag abgelehnt, erhält der Bürger einen Ablehnungsbescheid. Gegen Bescheide kann man Rechtsmittel einlegen. Dazu muss jeder Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. |
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