Legitimation
- legitimation
- In der Sozialen Arbeit spielte der Begriff Legitimation in der Rechtsstellung von Kindern (Kindheit) eine Rolle. Bis zur Gesetzesreform im Jahr 1997 konnten nichteheliche Kinder durch ein besonderes gerichtliches Verfahren legitimiert, das heißt für ehelich erklärt werden (Familienrecht). Das erfolgte entweder durch die Eheschließung der Eltern nach der Geburt des Kindes oder durch eine gerichtliche Ehelich-Erklärung. In beiden Fällen sprach man von der Legitimation des Kindes. Wegen der grundsätzlichen rechtlichen Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern ist die Legitimation seit 1997 entfallen.
- Adoption; Konzeption