Ziel der Anamnese ist es, Informationen zum biographischen Hintergrund, also der Vorgeschichte des Klienten zu erhalten. Daneben werden auch frühere oder gegenwärtige Verhaltensweisen sowie die Erfahrungen des Klienten in seinem sozialen Umfeld erfasst. Diese Daten sind Grundlage für die eventuelle spätere Diagnose und Prognose. Sie dienen in der Sozialen Arbeit aber auch der Vorbereitung, zum Beispiel für die Planung der Einzelfallhilfe.
Umfang und Bedeutung der Anamnese kann je nach Anwendungsbereich differieren. Die Fragen beziehen sich meistens auf die Bereiche physische und psychische Verfassung, familiäre (Familie) und soziale Beziehungen des Klienten, dessen schulische und berufliche Situation sowie seine Finanzen. Die mittels Anamnese erhobenen Daten stammen meistens vom Klienten selbst (Eigenanamnese), können jedoch auch durch die Einbeziehung von Eltern oder Ehepartnern erhalten werden (Fremdanamnese). Oft ergänzen Informationen aus Akten (Aktenführung) die vorhandenen Daten.
In Fällen, wo die ermittelten Informationen widersprüchlich sind, müssen diese zu Beginn der Beratung erst in den richtigen Kontext gebracht werden. Ein Beispiel dafür sind immer wieder Fremdanamnesen und Akten über gehörlose Kinder (Kindheit) und Jugendliche, die als "spracharm" eingestuft werden, ohne dass ihre Fähigkeiten, sich in Gebärdensprache auszudrücken, berücksichtigt werden.
Bei der Bewertung von Anamnese-Daten sollte man berücksichtigen, dass die Gültigkeit durch verschiedene Fehlerquellen beeinträchtigt sein kann, etwa durch Fehlinterpretationen von Fragen oder Aussagen, sowohl beim Klienten als auch beim Sozialarbeiter.
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