Im Idealfall soll eine Akte ein objektives Dokument sein, das unabhängig von subjektiven Auffassungen der Personen, die in einer Verwaltung handeln, entstanden ist. Es soll außerdem so verfasst sein, dass es auch nach langer Zeit noch Auskunft über das Verwaltungshandeln gibt. Tatsächlich beeinflussen aber immer auch subjektive Ansichten des Sachbearbeiters den Inhalt einer Akte.
Auch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen müssen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bei den verschiedenen Trägern der Sozialen Arbeit Akten führen, zum Beispiel Anträge, Berichte, Stellungnahmen, Entscheidungen, Vermerke und Bescheide sammeln.
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